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Agrarsozialrecht



Agrarsozialrecht (auch Recht der agrarsozialen Sicherheit; landwirtschaftliches Sozialrecht) umfasst das gesamte Recht der sozialen Sicherung der in der Land- und Forstwirtschaft (einschließlich Gartenbau, Fisch- und Teichwirtschaft, Binnenfischerei, Imkerei) tätigen Selbständigen und deren mithelfenden Familienangehörigen (Landwirte). Das Agrarsozialrecht wird dabei überwiegend als Sammelbegriff für die die Sozialversicherung der Landwirte betreffenden Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung verwendet; diese sind: Die Alterssicherung der Landwirte (Gesetz über die ~), die Krankenversicherung der Landwirte (Gesetz über die ~), die Pflegeversicherung der Landwirte sowie die gesetzliche Unfallversicherung der Landwirte.



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