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Abgeurteilter
Ein Abgeurteilter ist derjenige Angeklagte, gegen den ein Strafbefehl erlassen worden ist oder dessen Strafverfahren nach der Eröffnung des Hauptverfahrens mit einem Urteil oder mit einem Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen wurde. Abgeurteilte sind auch Personen, gegen die zwar das Hauptverfahren eröffnet wurde, die jedoch freigesprochen wurden oder bei denen von Strafe abgesehen wurde.
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