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Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung
Die deutsche Agrarstrukturelle Entwicklunglungsplanung (AEP) hat 1994 die Argrarstrukturelle Vorplanung (AVP) abgelöst. Sie wird als landwirtschaftliche Fachplanung mit Querschnittscharakter bezeichnet und gilt als Vorplanung gemäß § 1 Abs.
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