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Ad contrariam
ad contrariam ( lat.) - Schluss von der Wahrheit (W) eines allgemein bejahenden Urteils auf die Falschheit (F) eines allgemein verneinenden Urteils - bezeichnet eine Form des unmittelbaren Schlusses, in der von der Wahrheit eines allgemein bejahenden Urteils auf die Falschheit des konträren allgemein verneinenden Urteils geschlossen wird.
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