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Ad subcontrariam
( lat.) ad subcontrariam - der Schluss von der Falschheit (F) eines partikulär bejahenden Urteils auf die Wahrheit (W) eines partikülär verneinenden Urteils - bezeichnet eine Form des unmittelbaren Schlusses, in der von der Falschheit eines partikulär bejahenden Urteils auf die Wahrheit des subkonträren partikulär verneinenden Urteils geschlossen wird.
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