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Abschlagszahlung
Bei der Abschlagszahlung (auch a conto Zahlung, italienisch für: auf Rechnung) leistet der Schuldner eine Teilzahlung auf eine Geldschuld. Da der Schuldner nicht von sich aus zu einer Teilzahlung berechtigt ist, bedarf es der Zustimmung des Gläubigers.
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