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Actus contrarius
Der lateinische Begriff actus contrarius (gegenteiliger Akt/gegenteilige Handlung) wird von Juristen im Rahmen der actus-contrarius-Theorie verwendet. Dieser Lehrsatz (es handelt sich nicht um eine echte Theorie) besagt, dass für die rechtliche Behandlung eines bestimmten Akts in der Regel dasselbe gilt, wie für sein (ausdrücklich geregeltes) Gegenteil.
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