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Acte-clair-Theorie
Die Acte-clair-Theorie (franz. – eindeutiger Akt) besagt, dass eine Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dann nicht vorgelegt werden muss, wenn über die Auslegung oder Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können.
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