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Aktiva
Die Aktiva - auch Aktivseite oder Aktiven genannt - bilden einen Bestandteil der Bilanz eines Wirtschaftssubjekts. Die Bezeichnung "Aktiva" als Ersatz für "Aktivseite" hat sich zwar eingebürgert, Bilanzen, die mit diesem Begriff versehen sind, sind allerdings streng genommen widerrechtlich, da § 266 HGB, der die genaue Aufstellung und Nomenklatur der Bilanz festlegt, nur den Begriff Aktivseite kennt.
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