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Abwägungsfehler
Abwägungsfehler können im Planungsrecht auftreten und begrenzen die dort ansonsten herrschende planerische Gestaltungsfreiheit ("Planungsermessen" in der Terminologie des Bundesverwaltungsgerichts). Als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips gilt das Abwägungsgebot und somit die Überprüfbarkeit auf Abwägungsfehler auch dort, wo es nicht explizit erwähnt wird.
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