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Abwesenheitspflegschaft



Die Abwesenheitspflegschaft ist eine Form der juristischen Pflegschaft nach deutschem Recht, die dann zur Anwendung kommt, wenn vermögensrechtliche Angelegenheiten eines abwesenden Volljährigen der Fürsorge bedürfen ( Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch).



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