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Abolition



Die Abolition, im normalen Sprachgebrauch mit Verbot oder Abschaffung beschrieben, ist im juristischen Sprachgebrauch die Einstellung eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss durch die Exekutive oder Legislative. Sie ist bezogen auf ein einzelnes Verfahren (Einzelabilotion) dem deutschen und schweizer Recht fremd.



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