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Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die auf Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) erhoben wird. Dabei soll ein bestimmter pauschaler Prozentsatz auf die Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden), sowie ggf.
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