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Alarmanlage (Kfz)
Alarmanlagen in Kraftfahrzeugen sollen den Diebstahl eines Fahrzeuges oder von Bauteilen und Gegendständen, die sich in ihm befinden, durch akustischen und optischen Alarm erschweren. Dabei können, abhängig von der Ausführung der Anlage, alle Türen, die Motorhaube, die Heckklappe, Fahrzeugbewegungen, der Innenraum sowie Manipulationen an der Batterie, am Signalhorn und der Zündung überwacht werden.
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