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Abrechnungsbescheid
Der Abrechnungsbescheid ist in § 218 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Durch ihn soll die Finanzbehörde über Streitigkeiten entscheiden, die sich bei der Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ergeben und außerdem, wenn Streitigkeiten einen Erstattungsanspruch betreffen.
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