Enzyklopädie > A > Ablieferung
Ablieferung
Ablieferung ist die vertragsgemäße Erfüllungshandlung, durch die der Verkäufer einer Sache dem Käufer die tatsächliche Möglichkeit verschafft, den Kaufgegenstand an sich zu nehmen, nicht notwendig durch (körperliche) Übergabe. Die Ablieferung ermöglicht dem Käufer die Prüfung, ob die Kaufsache der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit entspricht.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)