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Abnahmepflicht
Abnahmepflicht ist beim Kauf die Verpflichtung des Käufers zur (körperlichen) Entgegennahme des Kaufgegenstandes bei vertragsgemäßem Angebot. Eine Verweigerung hat Folgen des Gläubigerverzuges (zum Beispiel Hinterlegung), da die Abnahmepflicht in der Regel nur eine (nichtklagbare) Nebenpflicht ist.
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