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Abgrabungsgesetz
Die Abgrabungsgesetze der Länder regeln die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen, die im Verfügungsrecht des Grundeigentümers stehen. Dies sind insbesondere Kies, Sand, Ton, Lehm, Kalkstein, Dolomit, sonstige Gesteine, Moorschlamm und Torf.
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