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Abänderungsklage



Die Abänderungsklage ist eine besondere Klageart nach der deutschen Zivilprozessordnung, wo sie in geregelt ist. Wurde jemand in einer ersten Entscheidung zu künftigen Leistungen verurteilt, so kann mit einer Abänderungsklage später versucht werden, diesen Vollstreckungstitel für die Zukunft abzuändern.



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