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Abmusterung (Seemannsordnung)
Als Abmusterung bezeichnet man die Beendigung eines Dienstverhältnisses bei Seeleuten. Dieses kann sowohl von seiten des Schiffers und der aus diesem Verhältnis ausscheidenden Schiffsbesatzung, oder auch von dem Seemannsamt des betreffenden Hafens, in welchem das Schiff liegt, beendet werden.
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