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Abtretung



Abtretung (auch lat. Zession) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB, die auch auf das österreichische Recht zutrifft, die Übertragung einer Forderung von dem Gläubiger ("Zedent" genannt) auf einen anderen ("Zessionar" genannt).



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