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Acquis communautaire



Acquis communautaire (wörtlich: ›gemeinschaftlich Erreichtes‹) wird im Jargon der Europäischen Union (EU) der gemeinschaftliche Besitzstand (so die offizielle deutsche Bezeichnung) des EU-Rechts genannt. Er umfasst alle Rechtsakte, die für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich sind (Europäisches Recht).



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