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Befehlsverweigerung



Der Begriff der Befehlsverweigerung ist inzwischen durch den der Gehorsamsverweigerung ersetzt worden. Wörtlich würde eine Befehlsverweigerung den Befehlshaber, der sich weigert, einen Befehl zu geben, treffen und nicht denjenigen, der den Befehl ausführt, der Ausdruck "den Befehl verweigern" meinte jedoch "die Ausführung des Befehls verweigern".



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