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Bankgeheimnis



Das Bankgeheimnis (in der Schweiz: Art. 47 BankG, in Deutschland im Wesentlichen als vertragliche Zusicherung ausgestaltet) bezeichnet Verschwiegenheitspflicht und Recht der Auskunftsverweigerung von Banken gegenüber Dritten (wie zum Beispiel staatlichen Institutionen) über die finanziellen Verhältnisse ihrer Kunden.



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