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Beitragsbemessungsgrenze



Als Beitragsbemessungsgrenze wird in Deutschland eine Grenzgröße bezeichnet, bis zu der im jeweiligen Sozialversicherungszweig Beiträge entrichtet werden müssen. Es handelt sich also um eine Deckelung der Bemessungsgrundlage für den zu entrichtenden Versicherungsbeitrag.



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