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BayEUG



Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (abgekürzt BayEUG) regelt, nachdem im Bereich des Schulrechts die Gesetzgebungszuständigkeit bei den Ländern liegt, auf der Grundlage der Art. 128 - 137 der Verfassung des Freistaates Bayern das Schulrecht für die öffentlichen und privaten Schulen in Bayern.



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