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Beihilfe (Beamtenrecht)
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung zu den in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen entstehenden Kosten, die Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit von ihrem Dienstherrn für sich und ihre nicht sozialversicherungspflichtigen Familienangehörigen unter Abzug von Eigenanteilen erhalten. Sie wird prozentual bzw.
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