Enzyklopädie > B > Behördenzeugnis
Behördenzeugnis
Mit dem juristischen Begriff Behördenzeugnis (nicht zu verwechseln mit Führungszeugnis) bezeichnet man in der Bundesrepublik Deutschland eine amtliche Mitteilung der Erkenntnisse einer Behörde über ein bestimmtes Thema, bei der jeder Hinweis auf die Herkunft der Erkenntnisse - meist aus Gründen der Geheimhaltung, insbesondere des Quellenschutzes - unterbleibt.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)