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Belegungsfähigkeit
Belegungsfähigkeit ist ein Begriff aus dem "Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung" (Strafvollzugsgesetz) der Bundesrepublik Deutschland, der beschreibt, mit welcher Zahl von Insassen eine Justizvollzugsanstalt belegt werde kann.
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