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Behaltensgrund



Der Behaltensgrund ist ein Begriff aus dem Bereich des Bereicherungsrechts. Er bezeichnet einen solchen Rechtsgrund für den Erwerb einer Vermögensposition, der beinhaltet, dass die Zuordnung des Gegenstands zum Vermögen des Bereicherten endgültig sein soll, also nicht aufgrund von Schutzrechten des vormaligen Inhabers des Gegenstands rückgängig zu machen ist.



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