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Bauvorbescheid
Als Bauvorbescheid bezeichnet man im deutschen Baurecht eine vorgezogene verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über Teilfragen der Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit dem öffentlichen Baurecht. Besonders häufig bezieht sie sich beipielsweise nur auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, typischerweise hat sie die Frage zum Inhalt, ob eine bestimmte Art oder ein bestimmtes Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich zulässig ist.
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