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Berlin/Bonn-Gesetz



Im Berlin/Bonn-Gesetz (Langtitel Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands) regelte der Deutsche Bundestag unter anderem den Umzug von Parlament und Teilen der Regierung von Bonn nach Berlin sowie den Umzug von Bundesbehörden sowie internationalen Organisationen in die Bundesstadt Bonn.



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