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Bande (Gruppe)



Bande ist nach deutschem Strafrecht eine Bezeichnung für mehrere zusammenwirkende Straftäter. Der Begriff umfasste nach Auffassung der Rechtsprechung bis ins Jahr 2001 mindestens zwei, nach einer Entscheidung des Großen Senats in Strafsachen wieder mindestens drei Bandenmitglieder (BGH-Beschluss vom 22.



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