Enzyklopädie > B > Beamtenrecht
Beamtenrecht
Der Staat bzw. andere juristische Personen des öffentlichen Rechts bedürfen natürlicher Personen, um handlungsfähig zu sein.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)