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Begehung (Strafrecht)
Unter Begehung versteht man im Strafrecht den Vorgang, mit dem man eine Tat begeht. Juristisch ausgedrückt, besteht die Begehung in der Regel im Verwirklichen aller objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale, ohne dass rechtfertigende Umstände vorliegen.
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