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Computerimplementierte Erfindung



Der Begriff computerimplementierte Erfindung (CIE) wurde im Juni 2000 in einer gemeinsamen Studie der Patentämter von Europa, Japan und der USA geprägt (Appendix 6) und bezeichnet Anspruchsgegenstände von [[Softwarepatent]en. Demnach ist eine computerimplementierte Erfindung durch Gegenstände der folgenden Art gekennzeichnet:



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