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Cellerar
Ein Cellerar ist ein insbesondere in den nach der benediktinischen Regeln lebenden Klostern der für die wirtschaftlichen Belange eines Klosters zuständige Mitbruder. Er wird in den meisten Klöstern vom Abt oder Prior bestimmt und entspricht in etwa dem Finanzvorstand und Personalchef eines Wirtschaftsunternehmens.
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