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Caroline-von-Monaco-Urteil II
Als Caroline-von-Monaco-Urteil II wird in der deutschen Rechtswissenschaft ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 15. Dezember 1999 bezeichnet, in dem der Umfang und Inhalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Pressefreiheit in Bezug auf die Berichterstattung über das Privatleben Prominenter bestimmt wurde.
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