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Caroline-von-Monaco-Urteil I
Als Caroline-von-Monaco-Urteil I wird in der deutschen Rechtswissenschaft ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 14. Januar 1998 bezeichnet, das sich mit dem Umfang der Pressefreiheit und Sorgfaltsanforderungen an die Presse befasst.
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