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Central counterparty
Als Central Counterparty (CCP), auch "Zentraler Kontrahent" oder "Zentrale Gegenpartei" genannt, bezeichnet man ein Rechtssubjekt, das an Börsen als Vertragspartei zwischen Verkäufer und Käufer tritt. Die CCP ist dann Käufer für jeden Verkäufer, und Verkäufer für jeden Käufer.
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