Enzyklopädie > C > Condictio indebiti


Condictio indebiti



Bei der condictio indebiti handelt es sich um eine Art der Leistungskondiktion aus dem Bereicherungsrecht. Sie ist geregelt in § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB (Deutschland) bzw.



Mehr Informationen (Wikipedia)

Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.

Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.

Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)


de