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Collegium medico-chirurgicum



Das "Collegium medicum" oder "Collegium medico-chirurgicum" war eine Einrichtung zur Kontrolle der theoretischen und praktischen Unterweisung von Ärzten und Wundärzten sowie eine städtische Aufsichtsbehörde (heute Gesundheitsbehörde) für medizinsche und pharmazeutische Berufe. Das "Collegium medicum" wurde im Heiligen Römischen Reich vielerorts zur Weiterentwicklung der Inneren Medizin und zur Verbesserung und Vereinheitlichung der chirurgischen Ausbildung, die seit des Konzils von Tours im 12.



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