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Comitia Centuriata
Die Römische Republik (res publica Romana) verteilte die Regierungsgewalt formal auf drei separate Versammlungen, die Comitia Centuriata, die Comitia Populi Tributa und das Concilium Plebis. Anders als in modernen Parlamenten wurde in diesen Körperschaften zum einen Legislative, Jurisdiktion und Wahlrecht kombiniert, zum anderen verfügten sie über die Möglichkeit, Gesetze auch rückwirkend (ex post facto) zu ändern.
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