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DDR-Justiz



Die sozialistische Justiz der DDR wurde von der SED stets wachsam und misstrauisch als eher lästiges bürgerliches Relikt betrachtet, das die uneingeschränkte Machtausübung der SED nur einschränkte. Bei besonders wichtigen Strafverfahren griff die SED auch insoweit in die Rechtsprechung ein, dass die Staatsanwaltschaft Urteilsanträge der Staats- und Parteiführung zur Genehmigung vorlegte.



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