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Danziger Willkür



Danziger Willkür war die Bezeichnung des Danziger Rechtswesens und wurde 1597 wie folgt niedergeschrieben: Der See - und Handelsstadt Dantzig Rechte oder Willkuer 1597. Im Jahre 1732 wurden die Gesetze bei Seelman in Danzig neu gedruckt, was danach noch mehrmals an verschiedenen Orten geschah.



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