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Dauerwaldvertrag



Der Dauerwaldvertrag, „Dauerwaldkaufvertrag“ oder auch „Jahrhundertvertrag“, bezeichnet eine Vereinbarung aus dem Jahr 1915 des kommunalen Zweckverbandes Groß-Berlin mit dem Königlich-Preußischen Staat zum Walderwerb. Die heutige Großstadt Berlin, die fünf Jahre später aus dem Zweckverband hervorging, trat als Rechtsnachfolgerin in den Vertrag ein.



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