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Demobilmachung



Demobilmachung bezeichnet die zu Beginn der Weimarer Republik durchgeführte Politik wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zwangsmaßnahmen seitens des Staates, um die Rückführung der Volkswirtschaft aus der Kriegs- zur Friedenswirtschaft zu beschleunigen. 1917 hatte der Anteil der Staatsausgaben fast 80 Prozent betragen (Abelshauser/Petzina/Faust 1978, S.



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