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Deutsches Rechtswörterbuch



Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) ist ein auch online vorliegendes Nachschlagewerk für die ältere deutsche Rechtssprache. Es ist, einer Anregung von Gottfried Wilhelm Leibniz aus dem Jahre 1700 folgend, im Jahre 1897 als Forschungsvorhaben der Preußischen Akademie ins Leben gerufen worden.



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