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Deutscher Adelsrechtsausschuß
Der Deutsche Adelsrechtsausschuß ist eine vereinsrechtliche Organisation getragen von den Adelsverbänden im deutschen Sprachraum und der Rechtsnachfolger der von 1918 bis 1945 in der Deutschen Adelsgenossenschaft bestehenden Spruchorganisationen des ehemaligen Deutschen Adels. Er hat keine Kompetenz zur Rechtsprechung oder Rechtsfeststellung.
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