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Deichselrecht
Deichselrecht war im deutschen Rechtswesen ein Gesetz, womit der Besitzer einer Kutsche das Recht bekam, die untergebrachte Deichsel bei aneinander gelegenen Schuppen oder Scheune durch eine in der Wand angebrachte Öffnung (Deichselloch) auf des Nachbars Grundstück oder Garten reichen lassen durfte.
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